Für den verantwortungsvollen Umfang mit Energieressourcen vergibt der Staat erstmalig Zuschüsse an Eigentümer. Deshalb kann eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater ein optimaler Einstieg in die energetische Sanierung für jeden Eigentümer sein. Diese Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage zur Durchführung von energetischen Investitionen, wie zum Beispiel Wärmedämmung, Warmwasser-aufbereitung und Heizung. Unsere fachlich qualifizierten Energieberater Dipl.Ing. Peter Bernhardt und Dipl. Ing. Architekt Klaus Helfricht sind zudem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle als auch bei der KfW registriert.

Als Spezialisten erstellen unsere Berater gern für Sie alle Förderanträge und arbeitsaufwändigen Unterlagen. Im Weiteren schließen Sie mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen der Bearbeitung festgeschrieben sind. Unsere Berater verpflichten sich damit den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere über alle bautechnischen und bauphysikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten, einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen. Die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie-und Heizkostenersparnis werden unsere Berater hiernach in einem mündlichen Gespräch mit Ihnen erörtern.

Der Energieausweis – Der Personalausweis für Ihr Haus

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Verbesserung seiner Energieeffizienz. Die Energieausweise sind für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung Pflicht. Er schafft für Mieter und Käufer Transparenz und macht Gebäude miteinander vergleichbar.

 

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