„Was wird aus den Fledermäusen, wenn die alte Ruine gesprengt werden muss?“ „Fledermäuse stehen unter Naturschutz. Ihre Quartiere dürfen weder beeinträchtigt, noch zerstört werden. Daher ist Aufgabe einer guten Stadt- oder Ortsplanung die gesamten sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen harmonisch in Einklang zu bringen.

Unter Beachtung aller baurechtlichen Regeln stehen bei unserer Planung insbesondere der Erhalt kultureller Ortsbilder und die Natürlichkeit der Landschaft im Vordergrund.

Ferner gestalten wir, selbstverständlich unter Berücksichtigung aller Emissionen, nachhaltige Lebensräume und sichern die herausragenden Qualitäten unserer Landschaft.

Damit der Mensch seine Bedürfnisse sichern kann, ohne dabei bemerkenswerte Naturräume zu zerstören.“